Eine Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage, lohnt sich für Ihren Betrieb vor allem dann, wenn Sie den Strom tagsüber selbst verbrauchen. Netzstrom kostete Betriebe mit 20 bis 500 MWh Jahresverbrauch im 1. Halbjahr 2026 im Mittel 22,3 Cent je Kilowattstunde (kWh) ohne Umsatzsteuer. Für eingespeisten Strom zahlte die OeMAG 2026 zwischen 5,7 und 10,2 Cent.
In unserem Rechenbeispiel ist eine Anlage mit 50 Kilowatt-Peak (kWp) nach gut fünf Jahren bezahlt, ohne Förderung.
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Das Wichtigste in Kürze
- Entscheidend ist der Eigenverbrauch: Eine selbst genutzte kWh ersetzt Netzstrom um rund 17 bis 22 Cent, eine eingespeiste bringt 2026 rund 6 bis 10 Cent.
- Eine Anlage mit 30 bis 50 kWp kostete 2024 im Mittel 806 Euro je kWp ohne Umsatzsteuer.
- Derzeit ist kein weiterer EAG-Investitionscall für PV-Anlagen offen. Der letzte Fördercall lief bis 22. Oktober 2026; ab 2027 plant der Bund einen Bonus für Speicher.
- Eine eigene Betriebsanlagengenehmigung braucht eine PV-Anlage in der Regel nicht. Eine Novelle der Gewerbeordnung, im Oktober 2026 beschlossen, schreibt das ausdrücklich fest.
- Neue oder wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW netzwirksamer Leistung benötigen seit 1. Juni 2026 eine technische Einrichtung zur Steuerung durch den Netzbetreiber.
- Eine PV-Pflicht für neue Betriebsgebäude gibt es unter anderem in Wien und in der Steiermark; Niederösterreich und Tirol verschärfen ab 2027 (Stand 25.10.2026).
- Stand 25.10.2026
- Quellen am Ende des Artikels
Lohnt sich eine PV-Anlage für Ihren Betrieb?
Ja, wenn ein großer Teil des Solarstroms im Betrieb bleibt. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den Arbeitspreis Ihres Stromvertrags samt Netzentgelt und Abgaben. Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt nur den Marktpreis.
Was eine Kilowattstunde wert ist, zeigen die Zahlen für 2026:
| Strom je kWh, ohne Umsatzsteuer | Wert 2026 |
|---|---|
| Netzstrom, Betrieb mit 20 bis 500 MWh im Jahr (1. Halbjahr) | 22,3 Cent |
| Netzstrom, Betrieb mit 500 bis 2.000 MWh im Jahr (1. Halbjahr) | 19,2 Cent |
| Netzstrom, Betrieb mit 2.000 bis 20.000 MWh im Jahr (1. Halbjahr) | 16,9 Cent |
| Einspeisung zum OeMAG-Marktpreis (Jänner bis September) | 5,7 bis 10,2 Cent |
Die Netzpreise sind Mittelwerte von Eurostat und enthalten Energie, Netzentgelte und Abgaben. Grund- und Leistungspreise sinken mit der PV-Anlage meist nicht, deshalb spart eine kWh etwas weniger als der Mittelwert.
Gut passen Betriebe, die mittags viel Strom brauchen: Kühlung, Lüftung, Druckluft, Maschinen im Tagschichtbetrieb, Büros mit Klimaanlage oder eine Flotte mit E-Autos. Ihren Verbrauch in Viertelstundenwerten, den Lastgang, bekommen Sie vom Netzbetreiber. Damit rechnet der Fachbetrieb den Eigenverbrauch Ihrer Anlage.
Was kostet eine PV-Anlage für Betriebe?
Je größer die Anlage, desto weniger kostet das einzelne kWp. Kilowatt-Peak ist die Spitzenleistung der Module unter Normbedingungen. Die amtliche Marktstatistik nennt für 2024 diese Mittelwerte, schlüsselfertig und ohne Umsatzsteuer:
| Größe der Anlage | Preis je kWp 2024 |
|---|---|
| 10 kWp | 1.336 € |
| 30 bis 50 kWp | 806 € |
Für größere Anlagen nennt das 3. EAG-Gutachten der Österreichischen Energieagentur rund 880 Euro je kWp bei 100 kWp und rund 800 Euro bei 250 kWp (Stand Dezember 2025). Die Preise einzelner Anlagen streuen stark. Teurer machen ein schwieriges Dach, ein neuer Trafo oder eine lange Leitung zum Netz.
Ein Betrieb mit Vorsteuerabzug rechnet in der Regel mit Nettopreisen; das klärt Ihr Steuerberater. Wie sich die Kosten zusammensetzen und was der Betrieb jedes Jahr kostet, zeigt der Ratgeber Kosten einer PV-Anlage für Betriebe.
Rechenbeispiel: Betrieb mit 50-kWp-Anlage
Ein Gewerbebetrieb mit Werkstatt und Büro baut eine Anlage mit 50 kWp auf sein Dach. Er nutzt 60 % des Solarstroms selbst. Unsere Annahmen:
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Investition | 40.300 € ohne Umsatzsteuer (50 kWp × 806 €, Marktstatistik 2024) |
| Ertrag | 50.000 kWh im Jahr (1.000 kWh je kWp, Annahme der Marktstatistik) |
| Eigenverbrauch | 60 %, also 30.000 kWh |
| Ersparnis je selbst genutzter kWh | 22,3 Cent (Eurostat, 1. Halbjahr 2026) |
| Einspeisung | 20.000 kWh zu 7,6 Cent (Mittel der OeMAG-Marktpreise Jänner bis September 2026, eigene Rechnung) |
| Betriebskosten | 650 € im Jahr (1,3 Cent je kWh, Wert des 3. EAG-Gutachtens) |
Die Rechnung:
- Eigenverbrauch: 30.000 kWh × 22,3 Cent = 6.690 Euro im Jahr.
- Einspeisung: 20.000 kWh × 7,6 Cent = 1.520 Euro im Jahr.
- Abzüglich Betriebskosten bleiben 7.560 Euro im Jahr.
- Bezahlt nach 40.300 ÷ 7.560 = rund 5,3 Jahren.
Nutzt der Betrieb nur 30 % selbst, bleiben 15.000 × 0,223 + 35.000 × 0,076 − 650 = 5.355 Euro im Jahr. Die einfache Amortisation dauert dann rund 7,5 Jahre. Zinsen, Preisänderungen und den Tausch der Wechselrichter enthält die Rechnung nicht. Ab 2027 sieht § 75a ElWG für Einspeiser über 20 kW netzwirksamer Leistung einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag vor. Der konkrete Satz wird per Verordnung bestimmt; die gesetzliche Obergrenze beträgt 0,05 Cent je eingespeister kWh. Im Beispiel mit 60 % Eigenverbrauch wären das höchstens 10 Euro pro Jahr.
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Welche Förderung gibt es für Betriebe?
Derzeit ist kein weiterer EAG-Investitionscall für PV-Anlagen offen. Der Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) lief 2026 in drei Fördercalls, der letzte bis 22. Oktober 2026. Der Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle nennt danach keinen weiteren Termin (abgerufen 25.10.2026).
Betriebe fielen 2026 meist in diese Kategorien:
- Kategorie C, über 20 bis 100 kWp: höchstens 130 Euro je kWp
- Kategorie D, über 100 bis 1.000 kWp: höchstens 120 Euro je kWp
- Speicher mit neuer oder erweiterter Anlage: 150 Euro je kWh
In C und D bestimmte der Betrieb den Fördersatz selbst. Wer weniger je kWp verlangte, kam zuerst zum Zug. Ab 2027 will der Bund statt der PV-Anlage Speicher mit intelligentem Energiemanagement fördern; beschlossen ist das noch nicht. Alle Regeln und den Stand für 2027 erklärt der Ratgeber PV-Förderung für Betriebe, die Programme der Länder der Ratgeber zur PV-Förderung in Österreich.
Was passiert mit dem Überschuss?
Den Strom, den Ihr Betrieb nicht selbst braucht, verkaufen Sie an die OeMAG, an einen Stromlieferanten oder über einen Direktvermarkter. Die OeMAG zahlt Anlagen unter 500 kW den Marktpreis, der jeden Monat neu festgelegt wird. Im September 2026 waren es 10,168 Cent je kWh, im März 2026 nur 5,720 Cent.
Nach § 101 ElWG darf der Netzbetreiber bei neuem oder geändertem Netzzugang die netzwirksame Leistung einer PV-Anlage grundsätzlich dauerhaft begrenzen, jedoch nicht unter 70 % der Modulspitzenleistung. Gesetzliche Ausnahmen bleiben zu beachten, etwa bei höchstens 7 kW netzwirksamer Leistung. Für einen vorübergehenden flexiblen Netzzugang nach § 103 kann dagegen auch eine niedrigere Leistung vereinbart werden. Eigenverbrauch und ein passend geplanter Stromspeicher können die Auswirkungen auf den Betrieb verringern.
Welcher Weg für Betriebe passt und was ein Stromliefervertrag mit Abnehmern bringt, erklärt der Ratgeber zum Einspeisetarif in Österreich.
Kann Ihr Betrieb Strom mit Nachbarn teilen?
Ja. Seit 1. Oktober 2026 regelt das ElWG die gemeinsame Energienutzung neu. Möglich ist sie in einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), in einer Bürgerenergiegemeinschaft und neu über einen direkten Liefervertrag zwischen zwei Partnern. So können Sie Überschuss an Nachbarbetriebe, Mitarbeitende oder die Gemeinde verkaufen, meist zu einem Preis über dem Marktpreis.
Für gemeinsam genutzten Strom sinkt 2026 der Arbeitspreis des Netznutzungsentgelts lokal auf den Netzebenen 6 und 7 um 57 %. Regional gelten 28 % auf den Netzebenen 6 und 7 sowie 64 % auf den Netzebenen 4 und 5. Für 2027 sind die konkreten Abschläge noch gesondert festzulegen. Großunternehmen dürfen nicht in eine EEG, wohl aber in eine Bürgerenergiegemeinschaft.
Formen, Gründung und ein Rechenbeispiel mit 200 kWp zeigt der Ratgeber Energiegemeinschaft für Betriebe.
Kaufen oder Dach vermieten?
Kaufen bringt auf Dauer mehr Ertrag, bindet aber Kapital. Wer nicht investieren möchte, hat zwei Möglichkeiten:
- Dach vermieten: Ein Investor baut und betreibt die Anlage. Sie erhalten eine Miete für die Fläche, den Strom nutzen Sie nicht.
- Contracting: Ein Investor baut die Anlage auf Ihr Dach und verkauft Ihnen den Strom zu einem festen Preis. Nach Vertragsende geht die Anlage oft an Sie über.
Laufzeit, Rückbau und Haftung gehören genau in den Vertrag. Die Modelle im Vergleich über 20 Jahre zeigt der Ratgeber Dach vermieten oder Contracting.
Welche Genehmigungen braucht die Anlage?
Eine eigene Betriebsanlagengenehmigung braucht eine PV-Anlage in der Regel nicht. Das hält ein Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 1. März 2021 fest. Ausnahmen sind besondere örtliche Umstände: Module über Notausgängen oder Fluchtwegen, in explosionsgefährdeten Bereichen oder mit gezielter Blendung von Nachbarn.
Die Novelle der Gewerbeordnung schreibt das ausdrücklich fest. Der Nationalrat hat sie am 14. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat am 22. Oktober 2026 keinen Einspruch erhoben. Laut beschlossenem Text tritt sie mit Ablauf des Kundmachungstages in Kraft. In den geprüften amtlichen Nachweisen ist am 25.10.2026 noch keine BGBl.-Kundmachung ausgewiesen. Nach dem neuen § 80a braucht die Ergänzung einer Betriebsanlage um eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher keine Genehmigung. Dafür gelten drei Pflichten:
- Planung und Errichtung durch einen Betrieb mit uneingeschränkter Befugnis für Elektrotechnik oder Baumeister
- Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage spätestens alle fünf Jahre; bei außergewöhnlichen Beanspruchungen spätestens alle drei Jahre
- Prüfbericht und Ausführungsbestätigung im Betrieb zur Einsicht bereithalten
Daneben gelten Baurecht und Elektrizitätsrecht des Bundeslands. Übliche Dachanlagen sind fast überall bewilligungsfrei; in der Steiermark melden Sie die Anlage vor Baubeginn der Gemeinde, in Kärnten teilen Sie sie der Behörde mit. Elektrizitätsrechtlich sind Anlagen, die zu einer gewerblichen Betriebsanlage gehören, in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark ausgenommen; sonst liegen die Grenzen dort zwischen 200 und 1.000 kW. Für Anlagen im Grünland gelten eigene Regeln, siehe Photovoltaik in der Landwirtschaft.
Wie läuft der Netzzugang ab?
Der Fachbetrieb beantragt den Netzzugang beim Netzbetreiber, meist vor der Bestellung. Auf einen vollständigen Antrag muss der Netzbetreiber innerhalb von zwei Wochen mit einem Vorschlag antworten, bei Anschluss auf Netzebene 6 oder höher innerhalb von vier Wochen. Nach weiteren zwei oder vier Wochen folgt das Angebot mit Kosten und Zählpunkt. Bei umfangreichen technischen Prüfungen können die Fristen ruhen.
Wo die Anlage angeschlossen wird, hängt von ihrer Leistung ab:
| Netzwirksame Leistung | Netzebene |
|---|---|
| bis 100 kW | 7 (Niederspannung) |
| über 100 bis 400 kW | 6 (Transformatorstation) |
| über 400 bis 5.000 kW | 5 |
Neue oder wesentlich geänderte Anlagen ab 3,68 kW netzwirksamer Leistung benötigen seit 1. Juni 2026 eine technische Einrichtung zur Steuerung. Die Kosten trägt der Betreiber. Anlagen über 25 kW muss der Netzbetreiber spätestens ab 1. Juni 2028 tatsächlich ansteuern können; für Anlagen über 3,68 bis 25 kW gilt dafür der 1. Juni 2029. Die Steuerung betrifft die Leistung am Netzanschluss, nicht die Optimierung von Eigenverbrauch und Speicher hinter dem Zähler.
Fehlt Netzkapazität, kann ein flexibler Netzzugang mit zunächst begrenzter Leistung vereinbart werden. Auf den Netzebenen 6 und 7 beträgt die Grundfrist für den vollen Zugang zwölf Monate ab Vertragsabschluss. Gesetzliche Verlängerungen bei nachgewiesenen, vom Netzbetreiber nicht beherrschbaren Verzögerungen sind möglich. Während des flexiblen Zugangs kann die vereinbarte Leistung auch unter 70 % der Modulspitzenleistung liegen. Wie Sie ein Hallendach mit großer Leistung planen, zeigt der Ratgeber Photovoltaik für Industrie und Hallen.
Gibt es eine PV-Pflicht in Ihrem Bundesland?
In mehreren Bundesländern ja, vor allem für neue Nichtwohngebäude. Die Regeln sind sehr unterschiedlich:
| Bundesland | PV-Pflicht für Betriebsgebäude (Stand 25.10.2026) |
|---|---|
| Wien | Neubau ohne Wohnnutzung: mindestens 1 kWp je 100 m² konditionierter Brutto-Grundfläche, auch bei Zubauten |
| Steiermark | Nichtwohngebäude über 250 m²: 6 m² Modulfläche je angefangene 100 m², auch bei größerer Renovierung; ebenso überdachte Parkplätze über 250 m² |
| Niederösterreich | neue Nichtwohngebäude über 300 m² bebauter Fläche, für Anträge ab 1.1.2027 ab 250 m² Nutzfläche; bestehende über 500 m² bei Dacharbeiten ab 1.1.2028 |
| Tirol | ab 1.1.2027 neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche; ab 1.1.2028 bestehende über 500 m² bei größerer Renovierung |
| Oberösterreich | keine Pflicht; Dächer sollen so geplant werden, dass Solaranlagen möglich sind |
| Salzburg, Kärnten, Burgenland, Vorarlberg | keine allgemeine Pflicht gefunden |
In Niederösterreich und Tirol gilt die Pflicht nur, soweit sie technisch geeignet und wirtschaftlich umsetzbar ist. Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt Solaranlagen auf neuen Nichtwohngebäuden über 250 m² Nutzfläche ab Ende 2026. Weitere Länder dürften deshalb nachziehen; prüfen Sie den Stand bei Ihrer Baubehörde.
In 6 Schritten zur Anlage
- Verbrauch und Dach prüfen: Lastgang beim Netzbetreiber anfordern, Zustand und Statik des Dachs klären.
- Angebote vergleichen: Holen Sie mehrere Angebote für dieselbe Leistung ein und rechnen Sie jedes auf den Preis je kWp um. Achten Sie auf den berechneten Eigenverbrauch.
- Netzzugang beantragen: Der Fachbetrieb stellt den Antrag. Die Antwort zeigt Netzebene, Kosten und eine allfällige Begrenzung der Einspeisung.
- Genehmigungen und Förderung klären: Bau-, Gewerbe- und Elektrizitätsrecht des Bundeslands prüfen. Läuft ein Förderprogramm, stellen Sie den Antrag vor der Inbetriebnahme.
- Montage und Inbetriebnahme: Der Fachbetrieb meldet die Fertigstellung beim Netzbetreiber, danach folgen Abnahme und Inbetriebnahme.
- Überschuss verkaufen und Anlage betreuen: Vertrag mit OeMAG, Lieferant oder Energiegemeinschaft schließen. Überprüfung, Wartung und Monitoring einplanen.
solar-guide.at empfiehlt: Schicken Sie den Fachbetrieben Ihren Lastgang mit. Erst damit lässt sich seriös rechnen, wie viel Strom Ihr Betrieb selbst nutzt, und dieser Wert entscheidet über die Amortisation.
Häufige Fragen und Antworten
Ab welcher Größe lohnt sich eine Anlage?
Entscheidend ist weniger die Größe als der Eigenverbrauch. Größere Anlagen sind je kWp aber deutlich günstiger: 2024 kosteten 10 kWp im Mittel 1.336 Euro je kWp, 30 bis 50 kWp nur 806 Euro. Planen Sie die Anlage so, dass Ihr Betrieb einen großen Teil des Stroms selbst nutzt.
Brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung?
In der Regel nicht. Der Erlass des Wirtschaftsministeriums von 2021 nennt Ausnahmen bei besonderen Gefahren am Standort. Der im Oktober 2026 beschlossene neue § 80a soll die Ergänzung bestehender Betriebsanlagen um PV und bestimmte Batteriespeicher ausdrücklich freistellen. Er ist erst nach Kundmachung anwendbar. Vorgesehen sind Prüfungen spätestens alle fünf, bei außergewöhnlicher Beanspruchung alle drei Jahre.
Darf ich Strom an Nachbarbetriebe verkaufen?
Ja. Seit 1. Oktober 2026 geht das in einer Energiegemeinschaft oder über einen direkten Liefervertrag. Ein Betrieb mit einer Anlage über 100 kW muss den Abnehmern dann unter anderem Rechnungen und Vertragsbedingungen bieten, außer ein Organisator übernimmt das.
Wie lange dauert der Netzzugang?
Der Netzbetreiber antwortet auf einen vollständigen Antrag innerhalb von zwei Wochen, auf Netzebene 6 und höher innerhalb von vier Wochen. Das Angebot folgt nach weiteren zwei oder vier Wochen. Muss das Netz ausgebaut werden, dauert der volle Anschluss länger; auf den Netzebenen 6 und 7 höchstens zwölf Monate ab Vertrag, mit Verlängerung bei Verzögerungen.
Muss ich die Anlage steuerbar machen?
Ja, wenn sie neu ist oder wesentlich geändert wird und ab 3,68 kW ins Netz einspeisen kann. Die Pflicht gilt seit 1. Juni 2026, die Kosten der Einrichtung tragen Sie. Der Fachbetrieb plant sie nach den Vorgaben Ihres Netzbetreibers mit ein.
Quellen
- Eurostat: Strompreise für Nichthaushaltskunden, Datensatz nrg_pc_205, Österreich, 1. Halbjahr 2026, Datenstand 19.10.2026
- OeMAG: Marktpreis 2026, abgerufen 25.10.2026
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur und Technikum Wien: Innovative Energietechnologien in Österreich, Marktentwicklung 2024 (Mai 2025)
- Österreichische Energieagentur: 3. EAG-Gutachten, Empfehlungen für das Jahr 2026, Stand 12.12.2025
- EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023 in der Fassung BGBl. II Nr. 12/2026, § 5 (RIS), Fassung vom 25.10.2026
- EAG-Abwicklungsstelle: Förderkalender, abgerufen 25.10.2026
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Pressemeldungen vom 06.10.2026 und 09.10.2026 zur PV-Förderung ab 2027
- Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025, §§ 66 bis 71, 75a, 76, 97, 101 und 103 (RIS), Fassung vom 25.10.2026
- Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, § 5 Abs. 1a (RIS), Fassung vom 25.10.2026, und Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, BGBl. II Nr. 299/2026
- Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften: FAQs zum ElWG, abgerufen 25.10.2026
- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen, Erlass vom 01.03.2021, GZ 2021-0.118.512
- Wirtschaftskammer Niederösterreich: Photovoltaikanlagen, grundsätzlich keine Genehmigungspflicht, 13.09.2024
- Parlament: Gewerbeordnungs-Novelle, 573 der Beilagen XXVIII. GP, Beschluss des Nationalrats vom 14.10.2026, Bundesrat 22.10.2026
- NetzdienstleistungsVO Strom 2012, § 3 (RIS), Fassung vom 25.10.2026
- Bauordnung für Wien § 118e, Steiermärkisches Baugesetz § 80b, NÖ Bauordnung 2014 § 66a, Tiroler Bauordnung 2022 § 18a, Oö. Bautechnikgesetz 2013 § 35 (RIS), jeweils Fassung vom 25.10.2026
- Baurecht der Länder zu Meldepflichten für Dachanlagen: Steiermärkisches Baugesetz § 21, Kärntner Bauordnung 1996 § 7 (RIS), abgerufen 15.10.2026
- Oö. ElWOG 2006 § 6 (RIS), abgerufen 25.10.2026
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Art. 10


