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PV-Förderung für Betriebe: der EAG-Investitionszuschuss

  • Aktualisiert am 25.10.2026
  • Lesezeit rund 8 Minuten
  • Redaktion solar-guide.at

Betriebe erhielten 2026 für eine Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage, über 20 Kilowatt-Peak (kWp) einen Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Er betrug höchstens 130 Euro je kWp in Kategorie C und höchstens 120 Euro je kWp in Kategorie D. Den Fördersatz bot jeder Betrieb selbst an; wer weniger verlangte, kam zuerst zum Zug.

Der letzte Fördercall endete am 22. Oktober 2026. Ab 2027 plant der Bund statt der PV-Förderung einen Bonus für Speicher mit Energiemanagement; beschlossen ist das noch nicht (Stand 25.10.2026).

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Büro- und Gewerbegebäude mit sichtbarer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach

Das Wichtigste in Kürze

  • Fördersätze 2026: höchstens 130 Euro je kWp in Kategorie C (über 20 bis 100 kWp), höchstens 120 Euro in Kategorie D (über 100 bis 1.000 kWp), 150 Euro je kWh Speicher.
  • Der Zuschuss betrug höchstens 30 % der Nettokosten und musste vor der Inbetriebnahme beantragt werden.
  • Im 1. Call 2026 lagen 2.185 von 2.254 Anträgen in Kategorie C und 391 von 410 in Kategorie D im Kontingent.
  • Module und Wechselrichter aus Europa brachten je 10 % mehr, Anlagen auf Landwirtschaftsflächen oder im Grünland 25 % weniger.
  • Für 2027 nennt der Förderkalender keinen Call. Geplant ist ein laufender Antrag nach Fertigstellung, mit Schwerpunkt Speicher.
  • Stand 25.10.2026
  • Quellen am Ende des Artikels

Welche Kategorien gelten für Betriebe?

Die Kategorie richtet sich nach der Leistung der Anlage. Für die meisten Betriebe sind es C und D. So legte die EAG-Investitionszuschüsseverordnung die Sätze für 2026 fest:

KategorieLeistungFördersatz 2026Vergabe
Abis 10 kWp150 € je kWp, fixnach Eingang
Büber 10 bis 20 kWp140 € je kWp, fixnach Eingang
Cüber 20 bis 100 kWphöchstens 130 € je kWpnach Fördersatz
Düber 100 bis 1.000 kWphöchstens 120 € je kWpnach Fördersatz
Speichermit neuer oder erweiterter Anlage150 € je kWh, fixmit der PV-Anlage

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Der Speicher wird nur gefördert, wenn er mindestens 0,5 kWh je kWp hat, und höchstens bis 50 kWh je Anlage. Wie viel Förderung eine Anlage für ein Einfamilienhaus erhielt, zeigt der Ratgeber zur PV-Förderung in Österreich.

Wie funktioniert das Bieterverfahren in C und D?

In den Kategorien C und D geben Sie im Antrag Ihren Förderbedarf in Euro je kWp an. Die Förderstelle reiht alle Anträge eines Calls nach diesem Wert, beginnend mit dem niedrigsten. Bei gleichem Wert entscheidet der Eingang.

Daraus folgen drei Regeln:

  • Liegt Ihr Gebot über dem Höchstsatz, scheidet der Antrag aus.
  • Der Zuschuss entspricht genau Ihrem Gebot, nicht dem Höchstsatz.
  • Der Zuschuss beträgt höchstens 30 % der förderfähigen Kosten ohne Umsatzsteuer.

Mittel, die in einer Kategorie übrig bleiben, gehen an die anderen Kategorien, wieder beginnend mit dem niedrigsten Förderbedarf.

Wie liefen die Fördercalls 2026?

Für die Kategorien C und D gab es 2026 drei Calls. Laut Verordnung standen diese Mittel bereit:

Call 2026ZeitraumKategorie CKategorie D
1. Call23.4. bis 11.5.202615 Mio. €15 Mio. €
2. Call16.6. bis 30.6.20264 Mio. €4 Mio. €
3. Call8.10. bis 22.10.20262 Mio. €2 Mio. €

Für den 3. Call hat der Bund das Budget aller Kategorien zusammen von 8 auf 38,5 Mio. Euro aufgestockt, aus Restmitteln früherer Calls.

Für Betriebe war die Lage deutlich entspannter als für Haushalte. Im 1. Call 2026 lagen in Kategorie C 2.185 von 2.254 vollständigen Anträgen im Kontingent, in Kategorie D 391 von 410. In Kategorie A waren es nur 6.099 von 15.265. Ergebnisse des 2. und 3. Calls nach Kategorien hat die Förderstelle bisher nicht veröffentlicht (Stand 25.10.2026).

Was ist zu den Calls 2027 bekannt?

Ein Call für 2027 ist nicht angekündigt. Der Förderkalender der EAG-Abwicklungsstelle zeigt ab Jänner 2027 keine Fördermöglichkeit für PV oder Speicher (abgerufen 25.10.2026).

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat am 6. Oktober 2026 ein neues Modell angekündigt:

  • Statt der PV-Anlage soll ein Speichersystembonus gefördert werden, für neue Anlagen und für die Nachrüstung.
  • Voraussetzung ist ein intelligentes Energiemanagement, das den Speicher netzdienlich steuert.
  • Bei neuen Speichern mit neuer PV-Anlage soll ein Wechselrichter aus europäischer Fertigung Pflicht sein.
  • Statt Calls soll es einen laufenden Antrag nach Fertigstellung geben, mit der Schlussrechnung.
  • Projekte mit intelligentem Speicher, die ab 1. November 2026 abgerechnet oder in Betrieb genommen werden, sollen 2027 einreichen können.

Höhe, technische Kriterien und die Regeln für größere Anlagen sind offen. Das EAG verlangt derzeit mindestens zwei Fördercalls im Jahr; die Änderung braucht eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Ob Kategorie C und D 2027 weiterlaufen, ist damit nicht entschieden.

Wie lief der Antrag Schritt für Schritt?

So lief der Antrag 2026. Für ein neues Modell können sich die Schritte ändern.

  1. Genehmigungen und Anzeigen einholen: Sie mussten beim Antrag schon vorliegen, ebenso die Bestätigung des Netzbetreibers, dass ein Anschluss möglich ist.
  2. Antrag im Call stellen: über das Portal der EAG-Abwicklungsstelle, mit Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Förderbedarf je kWp.
  3. Fehlende Unterlagen nachreichen: innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung, sonst gilt der Antrag als zurückgezogen.
  4. Fördervertrag erhalten: Er kommt per E-Mail zustande, wenn Ihr Antrag im Kontingent liegt.
  5. Anlage in Betrieb nehmen: bis 100 kWp innerhalb von sechs Monaten, darüber innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsabschluss. Die Fristen lassen sich bei Verzögerungen ohne Ihr Verschulden verlängern.
  6. Abrechnen: spätestens sechs Monate nach Ende der Inbetriebnahmefrist, mit Rechnungen und Nachweis der Inbetriebnahme.

Was bringt der Made-in-Europe-Bonus?

Bis zu 20 % mehr Zuschuss für die PV-Anlage und 10 % mehr für den Speicher. Für Module und Wechselrichter aus europäischer Fertigung gab es je 10 % Zuschlag. Als europäisch gelten Produkte aus der EU, dem EWR und der Schweiz.

Für Module und Wechselrichter sind die vorgeschriebenen Fertigungsschritte im EWR oder in der Schweiz nachzuweisen. Beim Speicher genügt mindestens einer der vorgesehenen Fertigungsschritte. Maßgebend sind die anerkannten Produktlisten und die Nachweise bei der Endabrechnung. Bei PV mit Bonus beträgt die Kostenobergrenze 65 % für kleine, 55 % für mittlere und 45 % für große Unternehmen. Beim Speicher mit Bonus gelten dagegen 50 %, 40 % und 30 %. Ohne einschlägigen Bonus gilt grundsätzlich die 30-%-Grenze.

Wann gibt es Abschläge oder Zuschläge?

Eine Anlage auf landwirtschaftlich genutzter Fläche oder im Grünland erhielt 25 % weniger. Der Abschlag entfiel unter anderem für Anlagen auf Gebäuden, die mindestens 18 Monate vor dem Antrag fertig waren, also auf dem bestehenden Hallen- oder Stalldach. Er entfiel auch auf Deponien, Altlasten und für Agri-PV mit landwirtschaftlicher Hauptnutzung.

Innovative Anlagen erhielten 30 % mehr, zum Beispiel PV-Überdachungen von Parkplätzen mit mindestens zehn Stellplätzen, gebäudeintegrierte Module oder Anlagen an Lärmschutzwänden. Was das für Höfe bedeutet, zeigt der Ratgeber Photovoltaik in der Landwirtschaft.

Rechenbeispiel: Betrieb mit 80 kWp und Speicher

Ein Betrieb plant eine Dachanlage mit 80 kWp, Kategorie C, und einen Speicher mit 40 kWh. Die Annahmen:

  • Kosten der Anlage 72.000 Euro ohne Umsatzsteuer (Annahme 900 Euro je kWp)
  • Gebot im Call 110 Euro je kWp
  • Module und Wechselrichter aus europäischer Fertigung, Speicher nicht
  • bestehendes Dach, also kein Abschlag

So hätte der Zuschuss nach den Regeln von 2026 ausgesehen:

PostenRechnungZuschuss
PV-Anlage, Gebot80 kWp × 110 €8.800 €
Made-in-Europe-Bonus8.800 € × 20 %1.760 €
Speicher40 kWh × 150 €6.000 €
Summe16.560 €

Die PV-Förderung von 10.560 Euro bleibt selbst unter 30 % der angenommenen PV-Kosten von 72.000 Euro. Der Speicherzuschuss von 6.000 Euro ist gesondert gegen die förderfähigen Speicherkosten zu prüfen. Ohne Speicherbonus setzt die 30-%-Grenze dafür mindestens 20.000 Euro förderfähige Speicherkosten voraus. Das Beispiel unterstellt keinen Made-in-Europe-Bonus für den Speicher. Bei einem Grünland-Abschlag ist auch die PV-Reihenfolge aus Abschlag und Bonus zu beachten. Einzelheiten zu den Anlagenkosten zeigt der Ratgeber Kosten einer PV-Anlage für Betriebe.

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Welche Landesförderungen gibt es für Betriebe?

Wenige. Anlagen der Kategorien A bis C durften mit Förderungen von Land und Gemeinde kombiniert werden, innerhalb der Grenzen des Beihilfenrechts. In Kategorie D war das ausgeschlossen.

Beispiele für Landesprogramme, Stand 25.10.2026:

  • Vorarlberg: fördert 2026 PV-Überdachungen auf versiegelten Flächen ab 20 kWp, unabhängig von der Rechtsform.
  • Wien: fördert Sonderformen wie Flugdächer, Gründächer und Fassaden mit 7 Mio. Euro, solange Mittel da sind. Standard-Dachanlagen und Speicher fördert die Stadt nicht mehr.
  • Steiermark: fördert PV-Dächer von Gemeinden, aber kein Programm für Betriebe.

Prüfen Sie vor der Bestellung die Seite Ihres Landes und Ihrer Gemeinde. Die Programme für Haushalte listet der Ratgeber zur PV-Förderung in Österreich.

Warum gehen Anträge leer aus?

Die häufigsten Gründe ergeben sich direkt aus den Regeln von 2026:

  • Anlage schon in Betrieb: Der erste Antrag musste vor der Inbetriebnahme gestellt werden. Ein Baubeginn davor war erlaubt.
  • Gebot zu hoch: Über dem Höchstsatz scheidet der Antrag aus; knapp darunter liegt er bei vielen Anträgen hinten.
  • Unterlagen fehlen: Genehmigungen, Anzeigen und die Bestätigung des Netzbetreibers mussten beim Antrag vorliegen. Wer die Frist von vier Wochen versäumt, verliert den Antrag.
  • Speicher falsch geplant: Ein Speicher ohne neue oder erweiterte PV-Anlage oder unter 0,5 kWh je kWp wird nicht gefördert.
  • Größer gebaut als beantragt: Für die zusätzliche Leistung gibt es keinen Zuschuss.
  • Fristen verpasst: Wer nicht rechtzeitig in Betrieb geht oder abrechnet, verliert die Förderung.

Den Gesamtüberblick über Kosten, Netzzugang und Genehmigungen gibt der Leitfaden Photovoltaik für Betriebe.

Häufige Fragen und Antworten

Kann ich nach Baubeginn noch einreichen?

Nach den Regeln von 2026 ja, solange die Anlage noch nicht in Betrieb war. Entscheidend war die Inbetriebnahme, nicht der Baubeginn. Derzeit ist aber kein Call offen.

Was passiert, wenn ich im Call nicht zum Zug komme?

Sie erhalten keinen Zuschuss, solange kein Fördervertrag besteht. Bis 2026 konnten Sie im nächsten Call erneut einreichen, wenn die Anlage noch nicht in Betrieb war. Für 2027 ist kein Call angekündigt (Stand 25.10.2026).

Ist der Speicher separat förderbar?

Bis 2026 nicht. Gefördert wurde der Speicher nur mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage, mit 150 Euro je kWh bis 50 kWh. Ab 2027 soll nach den Plänen des Bundes auch die Nachrüstung gefördert werden, wenn ein intelligentes Energiemanagement den Speicher steuert. Mehr dazu im Ratgeber zum Stromspeicher.

Gilt der Stichtag 1. November 2026 auch für Betriebe?

Das Ministerium unterscheidet in seiner Ankündigung nicht zwischen Haushalten und Betrieben. Gemeint sind Projekte mit intelligentem Speicher, die ab diesem Tag abgerechnet oder in Betrieb genommen werden. Die Bedingungen stehen noch nicht fest; heben Sie Rechnungen und Inbetriebnahmeprotokoll auf.

Darf ich den Zuschuss mit einer Landesförderung kombinieren?

In den Kategorien A bis C ja, innerhalb der Grenzen des Beihilfenrechts. In Kategorie D, also über 100 kWp, war eine zusätzliche Förderung von Land oder Gemeinde ausgeschlossen. Andere Förderungen müssen Sie der EAG-Abwicklungsstelle melden.

Quellen

  • Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021, § 56 (RIS), Fassung vom 25.10.2026
  • EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom, BGBl. II Nr. 64/2023 in der Fassung BGBl. II Nr. 12/2026, §§ 3 bis 13 (RIS), Fassung vom 25.10.2026
  • EAG-Abwicklungsstelle: Ergebnis 1. Fördercall 2026 Investitionszuschüsse Photovoltaik, abgerufen 25.10.2026
  • EAG-Abwicklungsstelle: Förderkalender, abgerufen 25.10.2026
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Pressemeldungen vom 06.10.2026 (PV-Förderung wird zur Systemförderung), 07.10.2026, 08.10.2026 und 09.10.2026
  • Land Vorarlberg: Förderungen Energie und Klimaschutz, Landesförderung für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen 2026, abgerufen 25.10.2026
  • Stadt Wien: Wiener Sonnenstrom-Offensive, Förderungen, abgerufen 25.10.2026
  • Land Steiermark: Ökoförderungen, abgerufen 15.10.2026

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