In einer Energiegemeinschaft teilen Haushalte, Gemeinden und Betriebe Strom aus Anlagen in ihrer Nähe, meist aus Photovoltaikanlagen, kurz PV-Anlagen. Wer Mitglied einer lokalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist, zahlt 2026 für den gemeinsam genutzten Strom 57 % weniger Arbeitspreis beim Netzentgelt. Mehr als 13.000 Projekte teilen in Österreich bereits Strom.
Seit 1. Oktober 2026 geht das auch ohne Verein, per Vertrag zwischen Nachbarn. Für Sie als Besitzer einer PV-Anlage ist die Gemeinschaft ein zweiter Abnehmer für Ihren Überschuss, neben der OeMAG und Ihrem Stromlieferanten. Als Haushalt ohne eigene Anlage beziehen Sie Strom aus der Nachbarschaft.

Das Wichtigste in Kürze
- Haushalte können einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft beitreten oder seit 1. Oktober 2026 Strom per Vertrag mit Nachbarn teilen.
- 2026 sinkt der Arbeitspreis des Netzentgelts für gemeinsam genutzten Strom um 57 % (lokal) oder 28 % (regional), nur in einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft.
- Ab 2027 richtet sich der Rabatt nach der Nähe, nicht mehr nach der Rechtsform; der Entwurf der E-Control sieht geringere Abschläge vor.
- Sie brauchen einen Smart Meter; der Netzbetreiber baut ihn auf Verlangen binnen zwei Monaten ein.
- Stand 04.11.2026, Quellen: ElWG, SNE-V, Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
- Stand 05.11.2026
- Quellen am Ende des Artikels
Was ist eine Energiegemeinschaft?
Eine Gruppe, die Strom gemeinsam erzeugt und nutzt. Der Netzbetreiber misst jede Viertelstunde, wie viel Strom die Anlagen der Gemeinschaft erzeugen und wie viel die Mitglieder gleichzeitig verbrauchen. Diesen Anteil ordnet er den Mitgliedern zu und weist ihn auf der Rechnung gesondert aus. Den Rest beziehen Sie wie bisher von Ihrem Stromlieferanten, den Sie frei wählen.
Bei einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft fließt der Strom durch das öffentliche Netz, aber nur im lokalen oder regionalen Bereich. Deshalb zahlen die Mitglieder dafür 2026 weniger Netzentgelt; das ist der wichtigste Vorteil. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage verteilt den Strom dagegen innerhalb desselben Hauses. Welche Netzkosten sinken, hängt also von der Form ab.
Welche Formen gibt es?
Für Haushalte kommen vor allem vier Formen infrage. Sie unterscheiden sich darin, wer mitmachen darf, ob eine eigene Gesellschaft nötig ist und wie weit die Teilnehmer auseinander liegen dürfen.
| Form | Wer mitmacht | Rechtsform | Reichweite |
|---|---|---|---|
| Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Haushalte, Gemeinden, kleine und mittlere Betriebe | Verein, Genossenschaft oder Gesellschaft | lokal oder regional |
| Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | alle, auch große Unternehmen | Verein, Genossenschaft oder Gesellschaft | rechtlich auch österreichweit |
| Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage | Bewohner eines Hauses oder Standorts | Vertrag genügt | gleiches Haus oder gleicher Hausanschluss |
| Vertrag zwischen Nachbarn (Peer-to-Peer), seit 01.10.2026 | Haushalte, Betriebe, Gemeinden | Vertrag genügt | rechtlich lokal bis österreichweit |
Lokal heißt: am selben Niederspannungsnetz und Trafo. Regional heißt: am selben Mittelspannungsnetz im Umspannwerk. Entscheidend ist der Netzabschnitt, nicht die Entfernung auf der Landkarte. Ihr Netzbetreiber muss Ihnen binnen 14 Tagen sagen, an welchem Teil des Netzes Ihre Anlage hängt.
Die neuen Abläufe sind zunächst auf Zählpunkte desselben Netzbetreibers beschränkt. Teilnehmer in verschiedenen Netzgebieten sollen voraussichtlich ab April 2027 möglich sein.
Für die PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses ist die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage gedacht. Für Haushalte in einem Ort ist die lokale EEG der häufigste Weg.
Was sparen Sie in einer Energiegemeinschaft?
Vor allem Netzentgelt. 2026 gilt ein Rabatt auf den Arbeitspreis des Netznutzungsentgelts. Er gilt nur für Mitglieder einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und nur für den Strom aus der Gemeinschaft:
| Bereich | Netzebene | Rabatt auf den Arbeitspreis 2026 |
|---|---|---|
| lokal | 6 und 7 | 57 % |
| regional | 6 und 7 | 28 % |
| regional | 4 und 5 | 64 % |
Quelle: Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018, § 5 Abs. 1a, Fassung vom 04.11.2026
Haushalte hängen fast immer an Netzebene 7. Für sie zählen also 57 % lokal oder 28 % regional. Grundpauschale, Messentgelt und Netzverlustentgelt bleiben gleich. Bürgerenergiegemeinschaften und Verträge zwischen Nachbarn erhalten bis Ende 2026 noch keinen Rabatt.
In einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft entfällt außerdem der Erneuerbaren-Förderbeitrag für den gemeinsam genutzten Strom; die Förderpauschale je Zählpunkt bleibt. Von der Elektrizitätsabgabe ist dieser Strom befreit. Das bringt 2026 aber wenig, weil die Abgabe für Haushalte 2026 nur 0,1 Cent je kWh beträgt.
Den Energiepreis legt jede Gemeinschaft selbst fest. Für Sie heißt das: Vergleichen Sie den Preis der Gemeinschaft mit Ihrem Stromtarif und rechnen Sie Mitglieds- oder Jahresbeitrag mit ein.
Lohnt sich die Gemeinschaft für Ihre PV-Anlage?
Oft ja, wenn Sie mehr Strom erzeugen, als Sie selbst nutzen. Für den Überschuss erhalten Sie sonst den Marktpreis der OeMAG oder den Tarif Ihres Lieferanten; was diese zahlen, zeigt der Ratgeber zum Einspeisetarif. In der Gemeinschaft legen Sie den Preis mit den Mitgliedern fest. Er kann über dem Marktpreis liegen und für die Abnehmer trotzdem günstiger sein als Netzstrom, weil sie weniger Netzentgelt zahlen.
Am meisten bringt aber weiter der Strom, den Sie selbst verbrauchen. Ein Batteriespeicher erhöht diesen Anteil; was übrig bleibt, geht an die Gemeinschaft. Liefern Sie als Privatperson Strom in die Gemeinschaft, sind die Einkünfte aus bis zu 12.500 kWh im Jahr einkommensteuerfrei, wenn die Anlage höchstens 35 kWp Engpassleistung und 25 kWp Anschlussleistung hat.
Wie treten Sie einer Energiegemeinschaft bei?
Als Haushalt brauchen Sie wenig: einen Stromliefervertrag, einen Smart Meter und Ihre Zählpunktnummer, die mit AT00 beginnt und auf der Stromrechnung steht. Der Ablauf:
- Gemeinschaft finden: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach; Auskunft gibt auch die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
- Smart Meter einrichten: Der Netzbetreiber muss ihn auf Verlangen spätestens binnen zwei Monaten einbauen. Die Viertelstundenwerte müssen Sie freigeben.
- Beitrittsvertrag prüfen: Strompreis, Beitrag und Kündigung. Prüfen Sie auch Laufzeit, Grundpreis und Abrechnung Ihres Stromvertrags; Ihren Lieferanten behalten Sie.
- Daten freigeben: Die Gemeinschaft meldet Sie beim Netzbetreiber an, Sie bestätigen im Online-Portal Ihres Netzbetreibers.
Mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage können Sie an bis zu fünf Gemeinschaften gleichzeitig teilnehmen.
Wie gründen Sie selbst eine Gemeinschaft?
Für eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft gründen Sie eine Gesellschaft, meist einen Verein; mindestens zwei Mitglieder sind nötig. Für eine Anlage im eigenen Mehrparteienhaus oder einen Vertrag zwischen Nachbarn genügt ein Vertrag. Muster dafür bietet die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
Die Gemeinschaft registriert sich bei den Netzbetreibern und tauscht die Messwerte über das Portal für den Datenaustausch aus; bis 50 Zählpunkte ist es kostenlos. Für das Förderprogramm des Klima- und Energiefonds zur gemeinsamen Nutzung von Strom stehen 2026 insgesamt 6,9 Millionen Euro bereit. Die Einreichfrist endet am 10. März 2027 um 12 Uhr; gefördert werden nur Projekte, die die Programmbedingungen erfüllen.
Was ändert sich 2027?
Ab 1. Jänner 2027 hängt der Rabatt beim Netzentgelt an der Nähe der Teilnehmer, nicht mehr an der Rechtsform. Dann erhalten auch Bürgerenergiegemeinschaften und Verträge zwischen Nachbarn im lokalen oder regionalen Bereich einen Rabatt. Der Entwurf der E-Control für 2027 sieht geringere Abschläge vor: lokal 49 %, regional 22 % auf den Netzebenen 6 und 7 und 58 % auf den Netzebenen 4 und 5, im Standortbereich 100 %. Die endgültigen Werte stehen erst fest, wenn die Verordnung beschlossen ist; der Entwurf ist bis 20. November 2026 in Begutachtung.
Gemeinschaften über mehrere Netzgebiete und im neuen Standortbereich sind voraussichtlich ab April 2027 umsetzbar. Der Satz von 0,1 Cent für die Elektrizitätsabgabe gilt nur bis 31. Dezember 2026.
solar-guide.at empfiehlt: Planen Sie Ihre PV-Anlage zuerst für den eigenen Verbrauch und erst dann für die Gemeinschaft. Lassen Sie sich im Angebot zeigen, wie viel Überschuss die Anlage im Jahr liefert.
Wie Energiegemeinschaften für Unternehmen funktionieren, erklärt der Ratgeber Energiegemeinschaft für Betriebe. Was sich mit dem neuen Gesetz sonst für PV-Besitzer ändert, steht im Ratgeber ElWG: was sich für PV-Anlagen ändert. Wir vermitteln Ihre Anfrage an bis zu drei passende Fachbetriebe. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich: Angebote vergleichen.
Häufige Fragen und Antworten
Brauche ich eine eigene PV-Anlage, um mitzumachen?
Nein. Auch Haushalte ohne Anlage können einer Energiegemeinschaft beitreten und Strom aus der Nachbarschaft beziehen.
Wie viel spare ich in einer Energiegemeinschaft?
Das hängt vom Preis der Gemeinschaft ab. 2026 sinkt der Arbeitspreis des Netzentgelts für gemeinsam genutzten Strom in einer lokalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft um 57 %. In einer regionalen sind es 28 %.
Kann ich meinen Stromlieferanten behalten?
Ja. Die freie Wahl des Lieferanten bleibt. Den Strom, den die Gemeinschaft nicht liefert, beziehen Sie weiter von Ihrem Lieferanten.
Was ist ein Vertrag zwischen Nachbarn?
Seit 1. Oktober 2026 können Haushalte und Betriebe Strom per Vertrag teilen, ohne eine Gesellschaft zu gründen. Einen Rabatt beim Netzentgelt gibt es dafür erst ab 2027.
Kann ich in mehreren Gemeinschaften gleichzeitig sein?
Ja, mit einer Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage in bis zu fünf. Das geht schon seit 2024.


